Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.
NORACEDAY: Mit der Anmeldung/dem Abschluss der Buchung eines Kurses auf der Website von NORACEDAY Mountainbikeschule GbR, Waldwiese 4 in 66440 Blieskastel, erklärt der Teilnehmer:in, dass du die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hast und damit einverstanden bist.
BIKE-SERVICELAB: Mit der Inanspruchnahme der Serviceleistungen des BIKE-SERVICELAB, Waldwiese 4 in 66440 Blieskastel – unabhängig ob online, schriftlich oder mündlich vereinbart – erklärst du als Auftraggeber:in, dass du unsere AGB gelesen hast und damit einverstanden bist.
DES VERANSTALTERS NORACEDAY MOUNTAINBIKESCHULE GBR
1 GELTUNGSBEREICH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dir als Teilnehmer:in und der Mountainbikeschule NORACEDAY GbR nachfolgend NORACEDAY genannt, als Veranstalter.
2 VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Der Veranstalter bietet Mountainbike- sowie Straßenrad- Kurse (im folgenden gemeinsam auch Leistungen genannt) mit eigenen Fahrrädern und Fahrradkompenten an, um die Teilnehmer im richtigen Umgang mit dem Mountainbike und Straßenrad zu schulen und ihnen Fahrsicherheit zu vermitteln.
2.2 Der Veranstalter erbringt seine Leistung aufgrund eines gesonderten Auftrags durch den Teilnehmer. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
2.3 Angebote auf der Internetseite des Veranstalters stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar und sind nicht bindend. Indem der Teilnehmer über die Internetseite des Veranstalters eine Leistung bucht, gibt er ein verbindliches Angebot ab, welches vom Veranstalter durch eine entsprechende Buchungsbestätigung angenommen werden kann. Erst durch diese schriftliche Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sollte die vom Teilnehmer ausgewählte Leistung nicht mehr verfügbar sein, kann der Veranstalter dem Teilnehmer durch Zusenden einer abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot unterbreiten, welches vom Teilnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen angenommen werden kann.
2.4 Die Buchung eines Minderjährigen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung muss bei Abschluss der Buchung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Sollten Teilnehmer oder Erziehungsberichtige Minderjährige zu den Angeboten von NORACEDAY anmelden, haben sie dies dem Veranstalter mitzuteilen.
3 ABRECHNUNG
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich inklusive jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen über Kursgebühren sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang an das in der Bestätigung angegebene Bank- oder Paypal-Konto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.
4 DURCHFÜHRUNG VON KURSEN
4.1 Die Angebotsdetails sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen.
4.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen im jeweiligen Veranstaltungsablauf aufgrund von unerwarteten Ereignissen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen) vor.
4.3 Der Teilnehmer hat während der Durchführung der Kurse den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Hilfspersonen Folge zu leisten.
5 STORNIERUNGEN
5.1 KURSE
5.1.1 Bei Fahrtechnik-Kursen handelt es sich um gebuchte Veranstaltungen mit festem Datum und Uhrzeit. NORACEDAY bietet dem Teilnehmer aus Kulanzgründen eine kostenpflichtige Stornierung an. Die Kosten einer Stornierung gliedern sich wie folgt:
Bis 14 Tage vor dem Event: 50% Gelderstattung
Ab 14 Tage vor dem Event: 25% Gelderstattung
Ab 7 Tage vor dem Event: 20% Gelderstattung
Ab 3 Tage vor dem Event: 10% Gelderstattung
Ab 24 Stunden vor Kursbeginn: keine Erstattung
Kostenfrei sind Stornierungen durch den Veranstalter aufgrund folgender Ursachen:
1. Veranstaltungsabsage aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten wie Krankheit, etc.
2. Veranstaltungsabsage aufgrund nicht-erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl
3. Veranstaltungsabsage aufgrund der geltenden Corona Schutzmaßnahmen insbesondere des Saarlandes
Die Frist der Stornierung orientiert sich an dem Eingangszeitpunkt der schriftlichen Abmeldungsmitteilung über das Stornierungsformular bei NORACEDAY. Wird die gebuchte Leistung ohne vorherige Stornierung oder sonstige Benachrichtigung an NORACEDAY nicht in Anspruch genommen, fallen die Gebühren in vollem Umfang an.
5.1.2 TEILNAHME DURCH ERSATZPERSON: Abweichend von Ziffer 5.1.1 fallen keine Stornierungsgebühren an, sollte der Teilnehmer 48 Stunden vor Kursbeginn eine Ersatzperson finden. Diese ist NORACEDAY in Schriftform unverzüglich mitzuteilen. NORACEDAY behält sich vor die Teilnahme der Ersatzperson durch unzureichende Eignung, gemäß der geltenden Teilnahmebedingungen, zu verweigern.
5.1.3 NICHTTEILNAHME DURCH KRANKHEIT: Im Falle einer Nichtteilnahme durch Krankheit, ist dies NORACEDAY rechtzeitig mitzuteilen und auf Anfrage durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Wird der Krankheitfall nicht durch ein Attest belegt, gelten die Stornierungsbedingungen. Die Stornierungsgebühr orientiert sich auch hier an dem Eingangszeitpunkt der Abmeldungsmitteilung.
5.2 GUTSCHEINE
Wertgutscheine können weder teilweise noch in vollem Umfang ausgezahlt werden und sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
5.3 UMBUCHUNGEN
Die Umbuchung eines Termins für Kurse ist bis 4 Wochen vor dem Event kostenfrei möglich. Für Umbuchungen zu späteren Zeitpunkten gelten die Stornierungsbedingungen aus Ziffer 5.1.1. Für die Umbuchung ist ein neuer, konkret ausgewählter Termin zu buchen. Die zu stornierende Kurs-Buchung sowie die neue Kurs-Buchung ist NORACEDAY per Kontaktformular bzw. per Mail mitzuteilen.
6 MINDESTTEILNEHMERZAHL
Für alle Gruppenkurse mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 8 Personen, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich NORACEDAY vor die Kursdauer entsprechend zu reduzieren oder die Veranstaltung abzusagen.
7 PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
Das Mountainbiken im Gelände abseits von befestigten Wegen im Sinne einer asphaltierten Straße stellt eine Risikosportart dar. Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Konstitution ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen das Bewusstsein und die Wahrnehmung beeinträchtigenden Substanzen steht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte der die Anforderungen in Ziffer 7 nicht erfüllen.
8 AUSRÜSTUNG
Der Teilnehmer hat sein eigenes Fahrrad mitzubringen. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Fahrrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Der Teilnehmer hat einen Schutzhelm im Sinne eines Halbschalenhelms zu tragen sowie wetterfeste Kleidung und geeignete Schutzausrüstung. Ohne Schutzhelm wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühren besteht nicht.
9 WEISUNGEN
Der Teilnehmer hat den Weisungen von NORACEDAY und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch Dritte gefährdet oder verletzt. Bei Minderjährigen Teilnehmern obliegt die Aufsichtspflicht dem Erziehungsberechtigten. Sollte ein minderjähriger Teilnehmer an der Veranstaltung ohne einen Erziehungsberechtigten teilnehmen wollen, so ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch das Einverständniserklärungsformular NORACEDAY schriftlich mitzuteilen.
Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen obliegt nur die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer mit der Einverständniserklärung der Erziehnungsberechtigten. Sollte sich der Teilnehmer in erheblichem Maße den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.
10 HAFTUNGSAUSSSCHLUSS
10.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus eienr Verletzung des Lebens, es Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Unbeschadet nach Ziffer 10.1 haftet der Veranstalter sowie dessen Hilfspersonen nicht für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden, es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflicht, das heißt, eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, verletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
11 SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingen nicht durchführbar sein, hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits gezahlte Kursgebühren in Form eines Wertgutscheins zu erstatten. Sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet.
12 DATENSCHUTZ
Der Veranstalter behandelt die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten vertraulich und gibt solche nicht an Dritte weiter.
13 RECHTE
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von seiner Person gemachten Foto- und Videoaufnahmen auf der Website noraceday.de sowie auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters für Marketing- und Werbezwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.
14 SONSTIGES
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihrer Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts(CISG). Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken, sofern nicht gesetzlich ein anderweitiger Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
DES BIKE-SERVICELAB
1 GELTUNGSBEREICH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dir als Kunde:in und des BIKE-SERVICELAB nachfolgend LAB genannt, als Dienstleister.
2 VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Das LAB bietet Serviceleistungen an sämtlichen Zweirädern aller Einsatzgebiete, sowie deren Komponenten und Federelementen an. Auch wird das Handling sowie die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen dritter im Auftrag übernommen. Der Umfang dieser Leistung liegt im Ermessen des LAB.
2.2 Das LAB erbringt seine Leistung aufgrund eines gesonderten Auftrags durch dich als Kunde. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
2.3 Angebote auf der Internetseite des LAB stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar und sind nicht bindend.
2.4 Bei jeder Einlieferung eines Zweirades, Komponenten sowie bei Federelementen im Ausgangszustand(siehe Punkt 4.3) wird zuvor eine Sichtprüfung ausgeführt und ein Kostenvoranschlag ohne Auftragserteilung erstellt. Dabei fällt immer eine Kostenpauschale inklusive Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,50€ inkl. MwSt. an. Der Kostenvoranschlag wird dir per Mail, aber immer schriftlich und/oder mündlich übermittelt. Die Auftragserteilung erfolgt erst nach Absprache mit dir als Kunde und der damit verbundenen Bestätigung des Kostenvoranschlages, beziehungsweise nachträglich vereinbarter Angebots-Anpassungen. Die Angebotserstellungspauschale fällt auch bei Nicht-Ausführung des Auftrags an!
2.5 Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, unterliegen aber Preisschwankungen von 15% aus Gründen des internen Handlings und der Optimierung von Arbeitsabläufen.
3 DURCHFÜHRUNG VON SERVICELEISTUNGEN
3.1 Die Angebotsdetails sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen.
3.1.1 Die angegebenen Serviceintervalle von Federelementen des LAB als Dämpferklinik sind nicht verbindlich und stellen lediglich eine Empfehlung dar, beziehungsweise dienen als Richtwerte.
3.2 Die Serviceleistungen auf der Internetseite des LAB verstehen sich als verbindliche Angebote. Das LAB behält sich jedoch das Recht auf Änderungen vor.
3.3 Serviceleistungen unterliegen stets den Bearbeitungs- und ggf. Lieferzeiten dritter. Darauf hat das LAB keinen Einfluss.
3.3.1 Auch als Lizenznehmer des LAB als Dämpferklinik ist die Dauer von Serviceleistungen von der Verfügbarkeit und Lieferzeit von Dämpferklinik Teilen und Komponenten abhängig.
3.4 Alle genannten Preise verstehen sich als Pauschalpreise. Bei deutlichem Mehraufwand, behält sich das LAB vor, diesen Mehraufwand auch zu berechnen und zusätzlich dir als Kunden in Rechnung zu stellen. Die Definition von einem deutlichen Mehraufwand liegt im Ermessen des LAB.
3.5 Das LAB ist nicht verpflichtet, dir als Kunden den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung günstigsten Preis von Teilen und Komponenten anzubieten.
3.6 Das LAB übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung auf mitgebrachte Teile oder Komponenten durch dich als Kunde und der damit verbundenen Serviceleistungen.
4 HAFTUNGSAUSCHLUSS
4.1 Das LAB haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden an Zweirädern, Komponenten und Federelementen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Unbeschadet nach Ziffer 4.1 haftet das LAB sowie dessen Hilfspersonen nicht für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden, es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflicht, das heißt, eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, verletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen das LAB nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
4.3 Als Ausgangszustand aus Punkt 2.4 gilt im Sinne der Übernahme der Haftung bei Vorschäden und Abhandenkommen von Teilen des Zweirades, von Kompenten oder Federlementen, der Zustand ab der schriftlichen Einlieferungsbestätigung durch das LAB. Diesen Ausgangszustand bestätigst du als Kunde im Zuge der Einlieferung und Entgegennahme des schriftlichen Einlieferungsbelegs des LAB.
4.4 Das LAB übernimmt ab diesem Zeitpunkt keine Haftung für bereits vorhandene Vorschäden oder fehlende Teile. Darunter zählen auch solche, die erst durch die Sichtprüfung festgestellt wurden.
5 TERMINVERGABE & VEREINBARUNGEN
5.1 Termine können online auf der Internetseite des LAB über das Buchungstool canlendly, sowie schriftlich per Mail oder aber mündlich getroffen werden.
5.2 Die Terminvergabe über das Buchungstool calendly betrifft ausschließlich Termine während den Öffnungszeiten. Termine außerhalb dieser Zeiten müssen schriftlich über das Kontaktformular oder mündlich vereinbart werden.
5.3 Indem du über die Internetseite des LAB und der Weiterleitung zur Internetseite unseres Buchungstools calendly einen freien Servicetermin-Slot buchst, nimmst du ein unverbindliches Angebot an, welches vom LAB zuvor zu Verfügung gestellt wurde und durch eine entsprechende Buchungsbestätigung durch das LAB angenommen werden kann. Sollte der von dir ausgewählte Termin wider erwarten nicht mehr verfügbar sein, kann das LAB dir als Kunde durch Zusenden eines dementsprechenden Hinweises, beziehungsweise durch schriftliche und/oder mündliche Mitteilung den von dir gebuchten Termin stornieren und dir einen Alternativ-Termin anbieten.
5.4 Eine Ausfallpauschale bei der Stornierung eines Termins durch dich als Kunde, welcher schon vom LAB bestätigt wurde, wird aktuell ausschließlich bei der Buchung des Express-Service in Höhe von 50% des Servicepreises erhoben.
5.5 Das LAB behält sich das Recht vor, das Terminangebot sowie Bedingungen zu ändern.
5.6 Fastlane und Express verstehen sich als zusätzliche Service-Optionen. Alle genannten Bearbeitungszeiten beziehen sich auf unsere interne Bearbeitungszeit und sind stets von Handling- und Lieferzeiten ditter abhängig.
5.6.1 Alle Preise sind Pauschalpreise und werden bei Buchung immer fällig, auch wenn die Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann.
5.6.2 Nach bestätigter Buchung durch das LAB ist eine nachträgliche Buchung dieser Service-Optionen über das Buchungstool calendly nicht mehr möglich. Allerdings kann eine nachträgliche Buchung schriftlich oder mündlich erfolgen.
5.6.3 Die Buchung einer Express-Serviceoption ist verbindlich. Bei Stornierung wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% des Servicepreises fällig.
6 GEWÄHRLEISTUNGS- UND GARANTIEABWICKLUNG IM AUFTRAG
6.1 Das LAB ist nicht verpflichtet Gewährleistungs- und/oder Garantiefälle die das LAB nicht unmittelbar als Dienstleister im Sinne seiner Serviceleistungen betreffen, anzunehmen. Das LAB ist auch nicht für deren Ausgang verantwortlich.
6.2 Das LAB bietet das Handling sowie die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, welche das LAB nicht unmittelbar als Dienstleister im Sinne seiner Serviceleistungen betreffen, an. Der Umfang dieser Leistung liegt im Ermessen des LAB.
6.3 Die Bearbeitungs- und Abwicklungsdauer ist stets von der Bearbeitungszeit dritter abhängig. Darauf hat das LAB keinen Einfluss.
6.4 Bei der Vertretung und Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen durch das LAB können Versandkosten entstehen. Diese sind von dir als Kunde zu tragen.
6.5 Das LAB übernimmt keine Verantwortung bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Versandweg. Die Versicherungskosten für den Versand sind von dir als Kunde zu tragen, oder müssen mit dem Hersteller zuvor abgeklärt werden.
7 DATENSCHUTZ
Das LAB behandelt die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten vertraulich und gibt solche nicht an Dritte weiter.
8 SONSTIGES
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihrer Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts(CISG). Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken, sofern nicht gesetzlich ein anderweitiger Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
*Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklärst du dich damit einverstanden, dass deine Daten zur Bearbeitung deines Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise findest du in der Datenschutzerklärung.
BIKE ERFAHRUNG: Enduro EU-Serien, SC MTB-Instructor L2 ROOTS: XC & Downhill BERUF: Student für Industrial Design, Ausgebildeter Mediengestalter Bild & Ton, führt NORACEDAY ABOUT: Biegt gerne mal unvermittelt ab und verlässt sich ganz auf seinen Orientierungssinn.